0 59 62 - 80 799 66
Dipl. Ing. (FH) Torsten Willen
Hauptstr. 3 - 49770 Dohren
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Vor der Erarbeitung der Werkplanung wurden die gestalterischen Fragen mit dem Bauherrn bereits abgeklärt und in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung umgesetzt. Aus diesen Plänen entwickelt der Architekt detaillierte Anweisungen an die Bauunternehmer. Während die Genehmigungsplanung im Maßstab 1:100 gezeichnet wird, haben die Werkpläne einen Maßstab von mindestens 1:50. Bei besonders schwierigen Details kann sogar der Maßstab 1:1 erforderlich werden.
Die Werkplanung ist nicht nur eine Vergrößerung der Genehmigungspläne. In den Werkplänen sind insbesondere Informationen für die technische Ausführung enthalten. Details, wie Möbeldarstellung oder Flächeninhalte, sind für den Ausführenden nicht von Bedeutung und fehlen gegenüber den Genehmigungsplänen. Vielmehr wird auf technische Details, wie die genaue und vollständige Bemaßung der einzelnen Bauglieder, wert gelegt. Wichtig für den Bauunternehmer sind auch detaillierte Schnittzeichnungen vom gesamten Bauwerk und gegebenenfalls von einzelnen Bauteilen. Eine weitere Ergänzung bieten unter Umständen Pläne, welche die Haustechnik betreffen. Dazu werden Leitungspläne gefertigt. Je nach Projektgröße kann die Planung bis hin zur Vorgabe der Verlegung von Elektrokabeln führen.
Die Werkplanung/Ausführungsplanung für Gebäude (Leistungsphase 5 der HOAI) nimmt aufgrund ihres Umfangs 25 % des Architektenhonorars in Anspruch. Bereits aus diesem Grund verzichten Bauherren oft auf die Beauftragung dieser Leistungen. Die Bauunternehmer müssen dann mit den Plänen der Genehmigungsplanung auskommen. Dies muss beim Einfamilienhausbau grundsätzlich kein Problem darstellen, weil hier meist einfachere Konstruktionen geplant sind. Jedoch sind sowohl der Bauherr als auch das Bauunternehmen mit detaillierten Bauplänen auf der Baustelle immer auf der sichereren Seite. Für größere und technisch kompliziertere Projekte sollte jedoch keinesfalls auf die Werkplanung verzichtet werden.
Unsere Bauherren erhalten im Rahmen der Bauplanung grundsätzlich auch eine Ausführungsplanung / Werkplanung.