• Bauleitung
    Bauleitung

    Die klassische Bauleitung von Bauvorhaben für den Auftraggeber ist ein wichtiger Grundstein für ein erfolgreiches Bauprojekt und umfasst eine ganze Reihe von Teilleistungen: Die Koordination der einzelnen planerischen Schnittstellen der Gewerke untereinander, Ausschreibung und Vergabe, Vorbereitung der Werk- und Lieferverträge, Überwachung im Hinblick auf Bauvorschriften und normgerechte Ausführung, Überwachung des Baufortschritts mit Hilfe von Bauzeitenplänen, Aufmaß, Abnahmen und Rechnungsprüfung sowie ggf. Überwachung von Mängelbeseitigung. Bei großen Projekten können auch die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators übernommen werden.

Das Tätigkeitsfeld im Bereich Bauleitung ist sehr umfangreich, hier die einzelnen Bereiche im Detail:

Vertretung des Auftraggebers
Die klassische Bauleitung von Bauvorhaben für den Auftraggeber umfasst eine ganze Reihe von Teilleistungen:

  • Koordinieren der einzelnen planerischen Schnittstellen der Gewerke untereinander
  • Ausschreibung und Mithilfe bei der Vergabe aller Teilleistungen
  • Werk- und Lieferverträge für den Auftraggeber vorbereiten
  • Überwachung in Hinblick auf Bauvorschriften und Normgerechte Bauausführung der einzelnen Gewerke
  • Aufstellen und Überwachen des geplanten Baufortschrittes mit Hilfe von Bauzeitenplänen
  • Aufmaß, Abnahme und Rechnungsprüfung aller Gewerke
  • ggf. Überwachung der Mängelbeseitigung

Bauleitung im schlüsselfertigen Bereich ist aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes immer nur für eine begrenzte Anzahl ausgewählter Objekte möglich, da die akuten Aufgabenstellungen eines laufenden Projektes stets vorrangig sind.

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sind über §3 der BaustellV definiert. Demnach ist jeder Bauherr (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Gewerke zu kümmern. Da jedoch in der Regel der Bauherr nicht über die nötigen Qualifikationen verfügt, muss bei den meisten Baustellen ein externer SiGeKo bestimmt werden. Die Tätigkeit umfasst die Abgabe der „Vorankündigung“, den Sicherheits- und Gesundheitsplan und die Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage. Regelmäßige Baustellenbesuche sind obligatorisch. Da die Umsetzung der BaustellV in diesem Bereich nur langsam in der Praxis angekommen ist, wird meist ein SiGeKo nur bei größeren Baustellen beauftragt. In den letzten Jahren wird aber vermehrt auch von der BG Bau auf die Umsetzung geachtet. Die Befähigung zum SiGeKo liegt selbstverständlich vor.

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